Skip to main content
Log in

Log in

Die Rolle des Berichterstatters

Die auf der zweiten IARLJ-Konferenz in Nimwegen im Januar 1997 ins Leben gerufenen Arbeitsgruppen haben die Aufgabe, in der Zeit zwischen den internationalen Konferenzen der IARLJ zu der Entwicklung eines kohärenten Aufbaus einer internationalen Rechtsprechung in Asylsachen beizutragen. Die IARLJ hat ihre Aufgabe in folgender Weise näher bestimmt:

Die Vereinigung ist eine unabhängige Körperschaft einzelner Richter, die sich zum Ziel gesetzt haben möglichst breit zu einer Standardisierung der Verfahrenspraxis und der Interpretation und praktischen Handhabung des Flüchtlingsrechts weltweit beizutragen.

Die Satzung der Vereinigung fordert also in der Tat, dass ihre Mitglieder sich selbst einbringen in die Förderung "eines gemeinsamen Verständnisses der Prinzipien des Flüchtlingsrechts, sowie fairer Praktiken und Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft unter allen Richtern und quasi-richterlichen Entscheidern weltweit." (IARLJ Satzung, Teil 1: Aufgaben der Vereinigung, § 2(1)) Die Satzung der Vereinigung ruft ihre Mitglieder auch dazu auf, „Forschungsinitiativen, Veröffentlichungen und Projekte zu initiieren oder in anderer Weise zur Verwirklichung der Ziele der Vereinigung beizutragen." (§ 2(5)). Die Arbeit der Arbeitsgruppen zwischen den Konferenzen ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung dieser zentralen Ziele der Vereinigung. Arbeitsgruppen werden auf Zeit gegründet, um bestimmte rechtliche Themen zu bearbeiten, um die sich die Mitglieder der IARLJ kümmern wollen. Typischerweise treten sowohl IARLJ-Mitglieder als auch assoziierte Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bei oder sie werden mit der Mitarbeit beauftragt. Arbeitsgemeinschaften sind kleine transnationale Gruppen, die aus fünf bis zehn Richtern und/oder quasi-richterlichen Entscheidern bestehen. Sie werden geleitet und moderiert von einem Berichterstatter, der von der IARLJ bestellt worden ist.

Von den Berichterstattern wird erwartet, dass sie eine Reihe von Aufgaben wahrnehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsgemeinschaft ihren Auftrag erfüllt. Die Berichterstatter sind verantwortlich dafür, dass für jene Weltkonferenz der IARLJ ein Bericht erstellt wird über die Aktivitäten und den Fortschritt der Arbeitsgruppe. Von der Arbeitsgruppe wird ferner die Präsentation eines Papiers, eines Berichts und/oder anderer Materialien auf der Konferenz erwartet, die sich auf das Thema oder die Themen aus dem Bereich des internationalen und vergleichenden Flüchtlingsrechts beziehen, denen sie sich widmet. Die Berichterstatter sollen die Entwürfe der Beiträge ihrer Arbeitsgruppe für die Konferenz koordinieren. Sie sollen die Teilnehmer ihrer Gruppe dabei anleiten und unterstützen, innerhalb der Gruppe einen Konsens über die Ergebnisse der Arbeit zu erzielen. Sie sollen mit den Mitgliedern ihrer Gruppe in einem permanenten Kontakt stehen, in der Regel durch eMail-Kommunikation, ggf. auch durch Telefon, Telekonferenzen und/oder Videokonferenzen. Die Berichterstatter können Unterstützung von assoziierten Mitgliedern der IARLJ und/oder von Hochschullehrern einholen, die auf dem entsprechenden Themengebiet tätig sind. Sie können auch einige ihrer Pflichten auf andere Teilnehmer der Arbeitsgruppe delegieren.

Als Leiter, Koordinator und Förderer ihrer Arbeitsgruppe haben die Berichterstatter in Absprache mit den Mitgliedern ihrer Gruppe Ziele vorzugeben. Die Berichterstatter sollen ihre Kollegen in den Arbeitsgruppen dazu anspornen und ermuntern, einen Beitrag zu den gemeinsamen Forschungszielen zu leisten. Sie sollen das Material, das von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe eingereicht wird, redigieren und sie sollen in der Regel die Hauptrolle beim Erstellen des Konferenzberichts und/oder der Papiere für die IARLJ Weltkonferenz spielen.

Der Verwaltungsrat der Vereinigung (Council) wird einen alternierenden oder beigeordneten Berichterstatter für jede Arbeitsgruppe ernennen, der nicht nur den Berichterstatter unterstützen, sondern auch bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung als dessen Vertreter fungieren soll.

Der Verwaltungsrat ernennt weiterhin einen Koordinator für die Arbeitsgruppen, der die Berichterstatter unterstützen und dabei helfen soll, die Aktivitäten der Arbeitsgruppen in ihrer Gesamtheit zu koordinieren und zu steuern.

Die Berichterstatter haben alle Materialien der Arbeitsgruppen beim Koordinator und beim IARLJ-Sekretariat einzureichen. Alle dem Koordinator und dem Sekretariat eingereichen Materialien werden dem IARLJ Vorstand zur Beratung vorgelegt. Der Vorstand stellt fest, ob die Vereinigung wünscht, die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe weiter zu beraten oder ob sich die Vereinigung die von der Arbeitsgruppe erarbeitete Position zu eigen macht.