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Die Rolle der Arbeitsgruppen-Mitglieder

Die Internationale Vereinigung von Richtern und Richterinnen des Flüchtlings-rechts (International Association of Refugee Law Judges; IARLJ) hat Arbeits-gruppen eingerichtet, welchen die Aufgabe zukommt, verschiedene flücht-lingsrechtliche Themen einer internationalen und rechtsvergleichenden Prüfung zu unterziehen, im Hinblick auf die Entwicklung einer kohärenten Struktur der internationalen Rechtssprechung in Asylsachen. Arbeitsgruppen sind kleine, in der Regel aus nicht mehr als 10 Teilnehmern bestehende transnationale Gruppen von IARLJ-Mitgliedern und assoziierten Mitgliedern, die nach gemeinsamen Lösungen im internationalen und vergleichenden Flüchtlingsrecht suchen. Jede Arbeitsgruppe wird geleitet von einem Berich-terstatter oder, bei dessen Verhinderung, dem alternierenden oder bei-geordneten Berichterstatter. Die Berichterstatter jeder Arbeitsgruppe sowie ihre Stellvertreter werden von der IARLJ ernannt.

Von den Mitgliedern der Arbeitsgruppen wird erwartet, dass sie einen Beitrag leisten zum flüchtlingsrechtlichen Thema, welches sich die Gruppe zur Prüfung vorgenommen hat, unter Beschaffung und zur Verfügungstellung der einschlägigen Rechtssprechung und rechtlichen Grundlagen ihres eigenen Landes. Die Arbeitsgruppen-Mitglieder sollen ferner ihre Kommentare und Analysen zu den Beiträgen ihrer Arbeitsgruppen-Kollegen abgeben. Sie kön-nen ersucht werden, Fragebogen auszufüllen oder Kurzfassungen zu erstel-len über die Art und Weise, wie die Asylrichter und -entscheider ihres eigenen Landes mit spezifischen Rechtsproblemen umgehen bzw. darüber befunden haben. Von den Arbeitsgruppen-Mitgliedern kann die Teilnahme an Video-konferenzen oder Telefonkonferenzgesprächen verlangt werden sowie das Kommentieren von Entwürfen von Konferenzpapieren, Berichten oder an-deren Schiftstücken, welche der Berichtererstatter ihrer Arbeitsgruppe dem IARLJ-Vorstand (Executive Council) zur Behandlung vorlegen will.

Von den Arbeitsgruppen wird erwartet, dass sie den IARLJ-Weltkonferenzen Konferenzpapiere, Berichte und/oder andere Schriftstücke unterbreiten. Die allgemeine Aufgabe der Berichterstatter der Arbeitsgruppe liegt darin, das Er-stellen von Konferenzpapieren, Berichten und/oder anderen Schriftstücken für die Arbeitsgruppen-Mitglieder zu koordinieren. Die Berichterstatter haben auch einen Bericht über die Aktivitäten und den Fortschritt ihrer Arbeitsgruppe im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Aufgabe zu verfassen. Üblicherweise kom-men die Arbeitsgruppen-Mitglieder an den IARLJ-Weltkonferenzen zu einer Sitzung zusammen. Diese Treffen werden vom Berichterstatter organisiert und geleitet, beziehungsweise in seiner Abwesenheit durch seinen Stellver-treter.

Aufgabe der Berichterstattung der Arbeitsgruppen ist die Kontaktnahme mit den Arbeitsgruppen-Teilnehmern, welche nicht weniger als einmal pro Quartal erfolgen sollte. Am Häufigsten erfolgen die Kontakte per eMail, Telefon, Telefonkonferenzen oder Videokonferenzen.

Soweit möglich versucht die Vereinigung, die weltweiten und regionalen IARLJ-Anlässe (wie Konferenzen, Seminare, Workshops etc.) mit der Möglichkeit zu kombinieren, physische Treffen einiger oder aller Mitglieder ei-ner oder mehrerer Arbeitsgruppen abzuhalten.